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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
-------------
HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
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HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Auftrag

16 Ergebnisse gefunden

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Haftpflichtrecht
Kommentierte Entscheide

Arrêt du Tribunal fédéral du 11 juin 2018 (4A_129/2017)

Du nouveau dans l’interprétation de l’art. 404 CO et son potentiel pour le mandat d’architecte ou d’ingénieur

Diesem Bundesgerichtsurteil zufolge kann ein Auftragnehmer bei vorzeitiger Auflösung des Auftrags (nach Art. 404 Abs. 1 OR) unter Umständen auch den Ersatz des Gewinns verlangen, den er aus einem…
Weitere Entscheide

Autres contrats et responsabilité civile /  Weitere Verträge und Haftpflichtrecht (per Juni 2015)

Werkeigentümerhaftung – Haftung des Strasseneigen­tümers – OR 58 (Responsabilité du propriétaire de l’ouvrage – responsabilité du propriétaire de la route – CO 58)
Thomas Siegenthaler, Hubert Stöckli, Franz Werro, Jean Claude Werz, Pascal Pichonnaz
BR/DC 3/2015 | S. 181
Aufsätze

Übermässige Immissionen als Folge rechtmässiger Bautätigkeit (Teil 2)

Einzelfragen zu Art. 679a ZGB

Der vorliegende Beitrag von Bettina Hürlimann-Kaup und Fabia Nyffeler schliesst an den in Heft 1/2015 publizierten ersten Teil über den Tatbestand und die Rechtsfolge von Art. 679a ZGB an und widmet sich ausgewählten praxis­relevanten Fragen (Rechtsnatur der Haftung, Verhältnis zu Art. 679 Abs. 2 ZGB, Aktiv- und Passivlegitimation sowie Gerichtsstand), wobei ein gewisser Schwerpunkt bei der…
Aufsätze

Le bois mort en forêt : quelles responsabilités pour le propriétaire forestier ?

Totholz, ob stehend oder liegend, spielt im Ökosystem Wald eine wichtige Rolle. Allerdings ist Totholz für Waldeigen­tümer und die Forstwirtschaft auch Anlass zur Sorge, da von Totholz für die Waldbenützer vielfältige Gefahren ausgehen (z. B. herunterfallende Äste und umstürzende Stämme, störende Ansammlungen von Totholz, etc.). In seinem Beitrag untersucht Vincent Perritaz die Frage,…
Aufsätze

Wesen und Unwesen der Bauwesenversicherung

Die Bauwesenversicherung verspricht im Sinne einer «Wohlfühlversicherung» Schutz auf breiter Front während der ­Realisierung von Bauwerken. Hans-Ulrich Brunner wirft Streiflichter auf die komplexen Rechtsfragen, welche in der Praxis die Erfüllung dieses Versprechens behindern können, und legt dar, mit welchen Überlegungen häufige Streit­punkte, so z. B. die Bevorschussung von…
Aufsätze

Grabungen und Bauten neben besonders ­setzungs- oder erschütterungsempfindlichen Nachbarbauten

Den Eigentümer, der durch Bauten oder Grabungen die Nachbargrundstücke oder dort vorhandene Vorrichtungen schädigt, trifft eine Haftung (Art. 679 i.V.m. Art. 685 ZGB). Thomas Siegenthaler untersucht diese Haftung namentlich mit Blick auf die sog. «Schadenanlage» (konstitutionelle Prädisposition) und auch hinsichtlich des Selbstverschuldens der geschädigten Nachbarin.