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From the magazine BR/DC 3/2022 | p. 166-168 The following page is 166

Miteigentum und Stockwerkeigentum / Copropriété ordinaire et propriété par étages

Unselbständiges Eigentum – Universalversammlung (Propriété dépendante – Assemblée universelle)

(288) In der Gemeinde AL besteht die Überbauung X mit 18 Einheiten (Stockwerkeigentum). Die jeweiligen Eigen­tümer dieser Stockwerkeigentumswohnungen sind zugleich Miteigentümer der Anmerkungsparzelle (Z): Gebäude mit Autoabstellplätzen und Zivilschutzraum, Erschliessungsweg sowie Spielplatz mit Gartenanlage (E. 1). Am 30. Januar 2017 fand eine Miteigentümerversammlung des Anmer- Aus der ZeitschriftBR/DC 3/2022 | S. 166-168 Es folgt Seite № 167kungsgrundstücks statt, an der verschiedene Beschlüsse gefasst wurden (E. 2). Am 25. August 2017 reichten die Miteigentümer 1–6 beim Regionalgericht Klage ein und stellten unter anderem die Rechtsbegehren, dass festzustellen sei, die Miteigentümerversammlung vom 30. Januar 2017 sowie die daselbst gefassten Beschlüsse seien nichtig. Das Regionalgericht wies die Klage ab, soweit es darauf eintrat. Dagegen reichten die Miteigentümer 1–6 Berufung…

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