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From the magazine BR/DC 6/2021 | p. 329-330 The following page is 329

Grundstückkaufvertrag / Contrat de vente immobilière (per Dezember 2021)

Grundstückkauf – Absichtliche Täuschung – OR 28 (Vente immobilière – Dol – CO 28)

(610) 1. Weiss eine Verkäuferin bei Vertragsschluss, dass die «Decke über der verkauften Wohnung wesentliche sta­tische Mängel aufwies, indem sie statt den maximal erlaubten 14,5 mm rund 30 mm durchgebogen war, und sich zudem die Decke im 1. Obergeschoss weit über den zulässigen Grenzwert gesenkt hatte» (E. 5.3.2), muss sie den Käufer über diese Umstände aufklären. Unterlässt sie dies, liegt absichtliche Täuschung vor, wenn der Kaufvertrag ohne die Täuschung nicht abgeschlossen worden wäre, die Täuschung «somit kausal für den Abschluss des Vertrages gewesen» ist (E. 5.3.1). Damit ist der Vertrag bekanntlich unverbindlich, wenn sich der Käufer zudem rechtzeitig (Art. 31 OR) auf die Täuschung beruft. 2. Dass auch die «Decke über der verkauften Wohnung» zum Kaufobjekt gehört und die Vorstellung einer «verkauften Wohnung» zwar handlich, rechtlich aber angreifbar ist,…

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