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From the magazine BR/DC 6/2022 | p. 332-334 The following page is 332

Grundstückkaufvertrag/Contrat de vente immobilière (per Dezember 2022)

Grundstückkauf – Grundlagenirrtum – Treu und Glauben – Fahrlässigkeit – OR 24, 25 und 26 (Vente immobilière – Erreur essentielle – Bonne foi – Négligence – CO 24, 25 et 26)

(564)  1. Die Verkäuferin veräusserte unter anderem eine Scheune. Sie ging beim Verkauf auf der Grundlage früherer Abklärungen davon aus, dass die Scheune nicht umgenutzt werden dürfe, ein Ausbau zu Wohnzwecken also ausgeschlossen sei. Da aber irrte die Verkäuferin, die den Sachverhalt nicht kurz vor Vertragsschluss noch einmal abgeklärt hatte. In der Folge wollte sie den «Verkauf ‹abbrechen›» und berief sich auf einen Grundlagenirrtum (Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR), was ihr zunächst die Käufer und dann auch die Gerichte abschlugen. 2. «Eine Schranke für die Berufung auf Grundlagenirrtum bildet der Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 25 Abs. 1 OR), wobei Treu und Glauben bezüglich des Grundlagenirrtums in Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR noch zusätzlich betont wird. Kümmert sich…

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