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From the magazine BR/DC 1/2021 | p. 21-23 The following page is 21

Wer ist Auftraggeberin?

EuGH C-328/19 (18.6.2020; Porin kaupunki)

Nach dem EuGH darf eine Auftraggeberin, welcher andere Auftraggeberinnen staatliche Zuständigkeiten übertragen haben, eine Auftragnehmerin nur dann gestützt auf das Quasi-inhouse-Privileg beauftragen, wenn die übertragenden Stellen die Auftragnehmerin mitkontrollieren. – Diese Rechtsprechung überzeugt nicht.

Selon la CJUE, un pouvoir adjudicateur, auquel d’autres pouvoirs adjudicateurs ont délégué des compétences na­tionales, peut mandater un fournisseur et invoquer l’exception quasi in-house uniquement si les pouvoirs délégants contrôlent également ce fournisseur. Cette jurisprudence ne convainc pas.

Der Fall

(3) 1. Mehrere Gemeinden hatten mit der Stadt Pori einen Vertrag abgeschlossen, nach welchem die Gemeinden ihre jeweiligen Zuständigkeiten im Bereich der Sozialdienst­leistungen auf die Stadt übertrugen, auf dass diese fortan nicht mehr nur auf ihrem eigenen Gebiet, sondern auch auf jenem der übertragenden Gemeinden die entsprechenden Dienstleistungen…

[…]

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