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From the magazine BR/DC 3/2022 | p. 174-175 The following page is 174

Zivilprozessrecht und SchKG / Procédure civile et poursuites

ZPO – Bestimmtheit des Rechtsbegehrens bei der Klage auf Nachbesserung (CPC – Précision de la demande en justice dans le cadre d’une action en réparation)

(306) 1. Ein Besteller machte klageweise geltend, der Unternehmer sei «zu verurteilen, in Nachbesserung des Werkes die Dichtungen bei den Fenstern fachgerecht anzubringen». Eine gerichtliche Expertise ergab, dass es sich bei der vom Besteller monierten, angeblich fehlenden Abdichtung nicht um die eigentliche Abdichtung, sondern um die fehlende Isolation der Fenster mit Polyurethanschaum handelte. Die Klage des Bestellers wurde bezüglich dieses Mangels abgewiesen. Der Besteller ging in Berufung und stellte dort nochmals dasselbe Rechtsbegehren. 2. Das Kantonsgericht hielt dazu fest, dass Berufungsanträge so bestimmt sein müssen, «dass sie im Falle der Gutheissung der Berufung unverändert zum Urteil der Berufungsinstanz erhoben werden können» (vgl. BGE 137 III 619 E. 4.3). Dies sei bei diesem Rechtsbegehren nicht der…

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