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From the magazine BR/DC 5/2021 | p. 271-281 The following page is 271

Baubewilligung / Autorisation de construire (per Oktober 2021)

Baubewilligungspflicht – Assujettissement à autorisation (as)

Baubewilligungspflicht für die frühere Errichtung und aktuelle Verschiebung einer Wärmepumpe (Obligation d’obtenir un permis de construire pour régulariser une pompe à chaleur et autoriser son prochain déplacement)

(433) C. und D. ersuchten um Bewilligung der Verschiebung einer im Freien stehenden Luft/Wasser-Wärmepumpe auf ihrem Grundstück. Das Vorhaben sieht einen Standort für die Wärmepumpe in einer Distanz von 1,65 Metern zur Grenze der Parzelle im Eigentum von A. und B. vor. Die Einsprache von A. und B. wurde vom Gemeinderat Malters am 13. Juni 2018 abgewiesen. C. und D. wurde die Baubewilligung unter Bedingungen und Auflagen erteilt. A. und B. gelangten daraufhin ans Kantonsgericht Luzern, das ihre Beschwerde abwies, woraufhin sie Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht führen. Im Streit liegt die Standortwahl für die Luft/Wasser-Wärme- Aus der ZeitschriftBR/DC 5/2021 | S.

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