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From the magazine BR/DC 5/2021 | p. 301-301 The following page is 301

Enteignung der Nachbarrechte / Expropriation des droits du voisinage (per Oktober 2021)

(599) Überweisung von Entschädigungsbegehren wegen übermässiger Einwirkungen von der Plangenehmigungs­behörde an die zuständige Eidgenössische Schätzungskommission: In der Regel tritt die Plangenehmigungsbehörde auf die angemeldeten enteignungsrechtlichen Entschädigungsforderungen nicht ein, sondern überweist diese nach Abschluss des Plangenehmigungsverfahrens an die ESchK. Solange das Vorliegen von übermässigen Immissionen nicht zum vornherein klar verneint werden kann, darf die Plangenehmigungsbehörde auf die Überweisung an die Schätzungskommission nicht verzichten, denn im Schätzungsverfahren ist neben der Entschädigung auch darüber zu entscheiden, ob überhaupt ein Eingriff in die Nachbarrechte vorliegt (E. 8.3). BVGer (TAF) A-1040/2020 (8.2.2021).

(600) Übermässige Immissionen im Zusammenhang mit einer Starkstromleitung: Unzulässigkeit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht nach Art. 83 Bst. w BGG auf dem Gebiet des…

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