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From the magazine BR/DC 4/2021 | p. 227-232 The following page is 227

Beschwerdeverfahren / Procédure de recours (per August 2021)

Begründung der Verfügungen / Motivation des décisions

St.  Gallen – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör – Heilung (St-Gall – Violation du droit d’être entendu – Réparation)

(379) 1. «Selbst bei einer schwerwiegenden Verletzung des rechtlichen Gehörs ist von einer Rückweisung der Sache an die Vorinstanz abzusehen, wenn und soweit die Rückweisung zu einem formalistischen Leerlauf und damit zu unnötigen Verzögerungen führen würde, die mit dem (der Anhörung gleichgestellten) Interesse der betroffenen Partei an einer beförderlichen Beurteilung der Sache nicht zu vereinbaren wäre […].» 2. «Das Verwaltungsgericht geht deshalb davon aus, dass die mangelhafte Begründung einer Zuschlagsverfügung im Beschwerdeverfahren mit einem zweifachen Schriftenwechsel geheilt werden kann, und verzichtet in der Regel auf eine Aufhebung der Verfügung und eine Rückweisung an die Vergabebehörde […].» VGer (TA) SG B 2020/196 (7.10.2020). (cj)

Schaffhaus…

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