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From the magazine BR-DC 2/2024 | p. 82-84 The following page is 82

Infrastrukturprojekte / Projets d’infrastructure (ib/rk) (per April 2024)

Tempo 30 auf Hauptverkehrsstrassen (Vitesse limitée à 30 km/h sur les routes principales)

(212) Beschwerde gegen das abweisende Urteil des Appellationsgerichts sowie die durch das Amt für Mobilität des Kantons Basel-Stadt erlassene Verkehrsanordnung, bei der auf einer Hauptverkehrsstrasse Tempo 30 angeordnet wurde. 1. Zur Beschwerde gegen eine funktionelle Verkehrsbeschränkung ist befugt, wer die betroffene Strasse mehr oder weniger regelmässig benutzt, wie das bei Anwohnenden oder Pendlerinnen und Pendlern der Fall ist (E. 1.1). Auch ein Verband, der als juristische Person konstituiert ist, kann die Interessen der Mehrheit oder einer Grosszahl seiner Mitglieder mit Beschwerde geltend machen, soweit deren Wahrung zu seinen statutarischen Aufgaben gehört und eine Vielzahl seiner Mitglieder ihrerseits beschwerdebefugt wäre («egoistische Verbandsbeschwerde») (E. 1.3). 2. Die Vorinstanz hat plausibel dargelegt, aus welchem Grund sie die im Verkehrsgutachten getroffenen…

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