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From the magazine BR-DC 1/2024 | p. 29-29 The following page is 29

Vergabe und Vertrag/Adjudication et contrat (per Februar 2024)

Grundsätze/Principes

Graubünden – Vertragsauflösung – Abgrenzung gegenüber dem Widerruf des Zuschlags (Grisons – Résiliation du contrat – Délimitation par rapport à la révocation de l’adjudication)

(46) 1a. Beschaffungsgegenstand bildeten im Rahmen von Sanierungsarbeiten rechtskräftig vergebene Leistungen der Gebäudeautomation. b. Im Zuge der Vertragserfüllung kam es zu Schwierigkeiten und die Vergabestelle löste die Werkverträge auf und kündigte an, die Arbeiten im offenen Verfahren nochmals auszuschreiben. Die Zuschlagsempfängerin wehrte sich mit Beschwerde sowohl gegen die Vertragsauflösung als auch gegen die Neuausschreibung. 2a. Das Verwaltungsgericht trat auf die Beschwerde nur teilweise ein, weil die Beschwerdeführerin durch den – nur implizit verfügten – Widerruf der Auftragsvergabe unmittelbar berührt sei. Sie sei daher zur Anfechtung des Widerrufs der Auftragsvergabe und der angekündigten Neuvergabe befugt. b. Nicht einzutreten sei dagegen…

[…]

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