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From the magazine BR/DC 5/2023 | p. 311-312 The following page is 311

Gewässer / Eaux (mk) (per Oktober 2023)

Kostendeckungsprinzip bei der Erhebung von Anschlussgebühren (Principe de la couverture des coûts lors de la perception des frais de raccordement)

(502) 1. Die III. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts hatte sich mit einer durch die Stadt Rheinfelden erfolgten Festsetzung der Wasser- und Kanalisationsanschlussgebühren für eine gemischte Überbauung zu befassen. Die Bauherrin rügte im Wesentlichen, dass die besagte Gebührenfestsetzung das verfassungsmässige Kostendeckungsprinzip missachte. 2. Das Bundesgericht erwog vorab, dass die verfassungsrechtliche Grundlage (und die Rechtsnatur) des Grundsatzes, wonach der Gebührenertrag eines Verwaltungszweigs dessen Gesamtkosten nicht oder nur geringfügig übersteigen darf, nach wie vor unklar sei(en) (vgl. die E. 3.2–3.4). Es gebe aber jedenfalls keinen überzeugenden Grund dafür, in diesem Prinzip ein verfassungsmässiges Recht zu erblicken, auf das man sich unabhängig vom abgaberechtlichen Legalitätsprinzip (Art…

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