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From the magazine BR/DC 4/2023 | p. 238-242 The following page is 238

Abbruch des Verfahrens / Interruption de la procédure (per août 2023)

Grundsätze / Principes

Bund – Reduktion des Umfangs der nachgefragten Leistungen (Confédération – Réduction de l’envergure des prestations demandées)

(305) 1. Will die Vergabestelle den Umfang der ausgeschriebenen Leistungen aus sachlichen Gründen so erheblich reduzieren, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass dies die bisherige Rangierung der Offerten verändern würde, darf sie das Vergabeverfahren zwecks Ausschreibung der veränderten Leistungen abbrechen. 2. Ist abgesehen davon anzunehmen, dass angesichts der Reduktion weitere Unternehmen an der Beschaffung interessiert sein könnten bzw. als geeignet zu betrachten wären, wenn nun neu ausgeschrieben würde, stellt diese eine wesentliche Änderung dar, aufgrund deren die Vergabestelle zum Abbruch verpflichtet ist. BVGer (TAF) B-4162/2022 (18.4.2023). (mb)

Bund/BGer – Abbruch durch die Vergabestelle (Confédération/TF – Interruption décidée par l’autorité adjudicatrice)

(306) Die «Frage des Abbruchs des…

[…]

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