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From the magazine BR/DC 1/2023 | p. 56-56 The following page is 56

Abbruch des Verfahrens / Interruption de la procédure (per Februar 2023)

Abbruchgründe / Motifs d’interruption

Luzern – Abbruch des Vergabeverfahrens mangels gültiger Angebote (Lucerne – Interruption de la procédure d’adjudication faute d’offres valables)

(55) 1. In einem Vergabeverfahren für die Vergabe eines Montagebaus in Holz brach die Vergabestelle das Verfahren ab, da die einzige Anbieterin infolge Nichteinhaltung des Terminprogramms ausgeschlossen werden musste. Die Anbieterin führte gegen ihren Ausschluss Beschwerde. 2a. Der Abbruch ist immer dann zulässig, wenn ein sach­licher Grund ihn rechtfertigt, kein Missbrauch vorliegt und er nicht einzelne Submittenten gezielt diskriminiert. b. Ein sachlicher Grund liegt nicht erst dann vor, wenn eine Weiterführung des Verfahrens geradezu unzumutbar wäre. Er ist bereits dann gegeben, wenn die Vorteile des Abbruchs jene der Weiterführung überwiegen. 3. Gemäss der Offerte der Beschwerdeführerin war ein rechtzeitiger Abschluss der Montagearbeiten gemäss provisorischem Bauprogramm…

[…]

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