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From the magazine BR/DC 5/2022 | p. 303-304 The following page is 303

Enteignung der Nachbarrechte / Expropriation des droits du voisinage (per Oktober 2022)

Entschädigung für Lärmimmissionen der Nationalstrasse N2 (Indemnisation pour les nuisances sonores de la route nationale N2)

(552) Entschädigungen für Lärmimmissionen aus dem Betrieb der Nationalstrasse N2 nach Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens zur Erneuerung, Anpassung und Erhöhung schon bestehender Lärmschutzwände: 1. Das Bewertungsmodell «MiStra» des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) als Beschwerdegegner ergab einen lärmbedingten Minderwert von 2–3%, womit dieser deutlich unter der massgebenden Schwelle von 10% liegt. Der Verzicht der ESchK als Vorinstanz auf eine detaillierte Differenzberechnung des lärmbedingten Minderwerts ist damit nicht zu beanstanden. Da es am Kriterium der Schwere fehlt, erübrigt sich die Prüfung der übrigen Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch wegen Enteignung der nachbarrechtlichen Abwehransprüche (E. 7). 2. Bei der Kürzung der Parteientschädigung für das erstinstanzliche Verfahren von CHF 10 425.95 auf CHF…

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