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From the magazine BR/DC 4/2022 | p. 216-216 The following page is 216

11. Zuschlag und Widerruf / Adjudication et révocation (per August 2022)

Widerruf des Zuschlags / Révocation de l’adjudication

Glarus/BGer – Gesetzlich nicht explizit erwähnte Widerrufsgründe (Glaris/TF – Motifs de révocation non explicitement mentionnés dans la loi)

(370) 1. Es ist frei von Willkür, die in Art. 12 Abs. 1 SubmG/GL enthaltene Aufzählung von Ausschluss- und Widerrufsgründen dahin auszulegen, dass sie von nicht abschliessender Natur ist und dass daher auch der Fall der Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen Auftrag­geberin und Zuschlagsempfängerin bzw. das Scheitern der Verhandlungen über den Abschluss des zugeschlagenen Vertrags Widerrufsgründe darstellen können, unabhängig davon, dass diese Tatbestände in der Aufzählung nicht genannt werden. 2. «Wenn sich», wie das nach den verbindlichen Feststellungen der Vorinstanz auf den vorliegenden Fall zutrifft, «nach dem Zuschlag herausstellt, dass mit deutlich höheren Realisierungskosten (des Projekts) zu rechnen ist als vorausgesetzt und das…

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