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From the magazine BR/DC 4/2022 | p. 207-211 The following page is 207

7. Zuschlagskriterien / Critères d’adjudication (per August 2022)

Grundsätze / Principes

Basel-Stadt – Übererfüllung von technischen Spezifikationen als Zuschlagskriterium (Bâle-Ville – Le fait de surpasser des spécifications techniques comme critère d’adjudication)

(338) 1. Die Universität Basel schloss im Verfahren zur Ausschreibung eines Messinstruments eine Anbieterin aus, welche die als technische Spezifikation geforderte Messpräzision nicht einhielt. Die ausgeschlossene Anbieterin führte dagegen Beschwerde und machte geltend, die Vergabestelle habe unzulässigerweise eine Produktanforderung sowohl als technische Spezifikation als auch als Zuschlagskriterium vorgesehen. 2a. Das Appellationsgericht wies die Beschwerde der ausgeschlossenen Anbieterin primär aus verfahrensrechtlichen Gründen ab. b. Die technischen Spezifikationen und Zuschlagskriterien seien bereits in der Ausschreibung transparent und verbindlich festgelegt worden. Die nun erst im Rahmen der Ausschluss- bzw. Zuschlagsverfügung dagegen erhobene Beschwerde…

[…]

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