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From the magazine BR/DC 4/2022 | p. 205-206 The following page is 205

5. Ausschreibung / Appel d’offres (per August 2022)

Grundsätze / Principes

Bund – Klarheit und Genauigkeit der Anforderungen – Funktionale Ausschreibung (Confédération – Clarté et précision des exigences – Appel d’offres fonctionnel)

(329) 1. «Die Vergabestelle umschreibt die Anforderungen an die geforderte Leistung, insbesondere deren technische Spezifikationen, in hinreichender Klarheit und Ausführlichkeit und teilt in jedem Fall mit, welche Anforderungen zwingend zu erfüllen sind (Art. 16a Abs. 1 und 3 aVöB […]). Die Ausschreibungsunterlagen müssen alle Informationen enthalten, welche die Anbieter benötigen, um korrekte Angebote einreichen zu können. Sie müssen widerspruchsfrei und unmissverständlich formuliert sein. Von erheblicher Bedeutung ist die eindeutige, vollständig und ausreichend detaillierte Leistungsbeschreibung (Produktanforderung). Der Leistungsbeschrieb (Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes) enthält alle notwendigen Anforderungen an den Leistungsgegenstand und bildet zusammen mit den…

[…]

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