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From the magazine BR/DC 5/2021 | p. 296-296 The following page is 296

Wald / Forêt (per Oktober 2021)

Unterschreitung des Waldabstands (Distance à la forêt insuffisante)

(573) 1. Im März 2013 erteilte die Gemeinde Oberegg einer Grundeigentümerin eine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Waldabstands sowie eine Baubewilligung für die Erstellung eines Wohnhauses. Nachdem die Gemeinde festgestellt hatte, dass von der Baubewilligung abweichende Bauarbeiten vorgenommen worden waren, stellte die Bauherrin ein nachträgliches Gesuch um Unterschreitung des Waldabstands sowie ein nachträgliches Baugesuch. Im April 2019 wies die Gemeinde beide Gesuche ab und ordnete den Rückbau von drei Balkonen und zwei Sitzplätzen an. Diesen Entscheid zog die Grundeigentümerin in der Folge bis vor Bundesgericht, welches das Rechtsmittel abwies. 2. Die I. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts stellte fest, dass die zusätzlichen Balkone und Sitzplätze den kantonalrechtlich massgebenden Waldabstand von 20 m unterschreiten und deshalb einer Ausnahmebewilligung nach Art. 77 Abs. 1 BauG…

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