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From the magazine BR/DC 4/2021 | p. 207-210 The following page is 207

Eignung / Aptitude (per August 2021)

Grundsätze / Principes

Graubünden/BGer – Zeitpunkt der Erfüllung der Eignungskriterien (Grisons/TF – Date à laquelle les critères d’aptitude sont remplis)

(313) 1. «Eignungskriterien müssen grundsätzlich im Zeitpunkt des Vergabeentscheids erfüllt sein. Aus der Ausschreibung kann sich aber Gegenteiliges ergeben, wobei sich dies nicht nur aus einer ausdrücklichen Anordnung, sondern auch aus der Auslegung der Ausschreibungsunterlagen ergeben kann. Das Urteil 2C_111/2018 [2.7.2019, E. 3.3] ist nicht ein Widerspruch zum Urteil 2D_25/2018 [2.7.2019, E. 3.3; BGE 145 II 249], sondern ein Anwendungsfall der darin ge­nannten Grundsätze, indem […] die Ausschreibungsunterlagen ausgelegt werden. Bei dieser Auslegung sind insbesondere die binnenmarktrechtlichen Anforderungen und die dem Submissionsrecht zugrunde liegenden Anliegen der Gleich­behandlung der Anbieter, der Sicherstellung von Trans­parenz und einer wirtschaftlichen Verwendung öffentlicher Mittel zu beachten. Die…

[…]

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