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From the magazine BR/DC 2/2021 | p. 115-115 The following page is 115

Wald / Forêt (per April 2021)

Standort Ersatzaufforstung (Lieu du reboisement compensatoire)

(238) 1. Im Zusammenhang mit dem Projekt «Umfahrung Cham-Hünenberg» gelangte der Verkehrsclub der Schweiz (VCS) mit Beschwerde an das Bundesgericht und verlangte unter anderem, dass im Projektperimeter oder im waldarmen Ennetseegebiet ein gleichwertiger Ersatzaufforstungsstandort für die Rodungen festzulegen sei. Gemäss Art. 7 Abs. 1 WaG ist für jede Rodung in derselben Gegend mit standortgerechten Arten Realersatz zu leisten. Umstritten war dabei, nebst anderem, ob die vorgesehene Ersatzaufforstung in der Gemeinde Menzingen in «derselben Gegend» im Sinne von Art. 7 Abs. 1 WaG liegt. 2. Das Bundesgericht musste sich im vorliegenden Entscheid erstmals mit der Auslegung des Begriffs befassen. Es verwies zunächst auf die Botschaft des Bundesrats zur früheren Fassung dieser Vorschrift. Danach ist die Forderung nach Rodungsersatz in derselben Gegend dann erfüllt, wenn der Realersatz an vergleichbarem Standort, in…

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