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From the magazine BR/DC 2/2020 | p. 80-84 The following page is 80

Aménagement du territoire / Raumplanung (per April 2020)

Richtplanung / Planification directrice (bw)

Regionaler Richtplan – Gemeindeautonomie (Plan directeur régional – Autonomie communale)

(2) Abänderung des von der Stadt Zürich revidierten regionalen Richtplans in zahlreichen Punkten durch den Regierungsrat des Kantons Zürich (so u. a. Streichung verschiedener vom Gemeinderat neu aufgenommener Strecken des öffentlichen Verkehrs sowie Streichung von Aussagen zu «Velostrassen»). Die Stadt Zürich hat zwar gemäss kantonalem Recht die Stellung eines regionalen Planungsverbands, welcher die Grundlagen und Ziele der Regionalplanung sowie die Vorlage des regionalen Richtplans ausarbeitet. Die Entscheidbefugnis über den Plan liegt aber beim Regierungsrat. Der regionale Richtplan kann die Stadt in ihrer Autonomie als kommunale Planungsbehörde beschränken, dies insbesondere durch positive Festsetzungen, welche den Planungszielen der Stadt widersprechen. Die Gemeindeautonomie kann aber auch durch die Streichung beantragter Festsetzungen…

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