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Yvonne Burger

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Gefahrenabwehr nach Bauproduktegesetz

Pflichten, die viele treffen

Die Nachmarktpflichten des Bauproduktegesetzes (BauPG) gehen wesentlich weiter als diejenigen des Produktesicherheitsgesetzes (PrSG). Nebst der unmittelbaren Gefahren­abwehr haben Hersteller, aber auch Importeure und Händler proaktiv Korrekturmassnahmen zu ergreifen. Walter Fellmann und Yvonne Burger erörtern, dass das BauPG damit die Gefahrenabwehr in ihren Auswirkungen in die Nähe der…
Walter Fellmann, Yvonne Burger
BR/DC 5/2019 | S. 267