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Théo Meylan

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La protection de la confiance en cas de « non-classement » d’un terrain constructible

Plaidoyer en faveur d’une extension de l’indemnisation au-delà des cas admis jusqu’ici

Das revidierte Raumplanungsgesetz verlangt, dass bis zum 20. Juni 2020 eine Vielzahl von Baugrundstücken ausgezont wird. Dazu müssen die Nutzungspläne angepasst werden. Den Grundeigentümern steht im Falle einer Wertminderung eine Entschädigung zu, wenn ein ehemals RPG-konformer Nutzungsplan revidiert wird. Offen ist die Frage, ob dies auch gilt, wenn der Nutzungsplan von Anfang an nicht RPG…