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Roland Kriemler

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Anlagen in Bau­projekte durch Anlage­stiftungen

Anlagestiftungen sind bekanntlich stark reguliert, auch was die Möglichkeiten hinsichtlich Immobilien-Anlagen betrifft. So dürfen klassische Immobilien-Anlagegruppen maximal 30 Prozent ihres Vermögens in Bauprojekte anlegen (Art. 27 Abs. 3 der Verordnung über die Anlagestiftungen, ASV). Wolfgang Müller und Roland Kriemler gehen in ihrem Beitrag der Frage nach, wie Art. 27 Abs. 3 ASV auszulegen…
Wolfgang Müller, Roland Kriemler
BR/DC 2/2019 | S. 65