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René Pahud de Mortanges

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Entscheid des Genfer Gerichtshofs – Aufsichtskammer über die Konkurs- und Betreibungsämter vom 9. Oktober 2014 (DCSO/268/14)1

Eine Synagoge – unpfändbarer Kultusgegenstand oder nicht?

Eine Synagoge fällt nicht unter die unpfändbaren Kultusgegenstände nach Art. 92 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG, denn es handelt sich dabei nicht um eine bewegliche Sache, welche zur Ausübung gottesdienstlicher Handlungen verwendet wird oder welche Gegenstand religiöser Verehrung ist.