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Nathalie Ducrey

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Das Anfechtungsobjekt bei der Grundbuch­beschwerde

Die Grundbuchbeschwerde richtet sich gegen «eine vom Grundbuchamt erlassene Verfügung» (Art. 956a ZGB); sie unterscheidet sich darin von der Grundbuchberichtigungsklage, die auf «Löschung oder Abänderung» eines un­gerechtfertigten Eintrags abzielt (Art. 975 ZGB). Bei der Beschwerde ist die Frage nach dem Anfechtungsobjekt von zentraler Bedeutung. Nathalie Ducrey zeigt, dass der Wortlaut…

Urteil des Handelsgerichts Zürich vom 26. Februar 2021 (HE200486-O U/mk)

Vorläufige Eintragung eines Bauhand­werker­pfandrechts bei Bauarbeiten auf einem mit Baurechten belasteten Grundstück

Ist ein Grundstück mit einem unselbständigen Baurecht in Form einer Personaldienstbarkeit belastet und werden für die Baurechtsbaute Bauarbeiten erbracht, hat der Bauhandwerker grundsätzlich keine Möglichkeit, ein Bauhandwerkerpfandrecht zu errichten, da es an einem Pfandobjekt fehlt. Eine Belastung des dienenden Grundstücks kommt immerhin dann in Betracht, wenn und soweit die Baute auch im…

Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich vom 9. April 2020 (LF200010)

Bauhandwerkerpfandrecht: Wann beginnt der Fristenlauf nach Art. 839 Abs. 2 ZGB, wenn die letzte erbrachte Leistung für sich allein nicht pfandberechtigt ist?

Reine Materiallieferungen, die nur deshalb pfandgeschützt sind, weil sie in einem funktionalen Zusammenhang mit pfandberechtigten Leistungen stehen, können den Fristenlauf gemäss Art. 839 Abs. 2 ZGB nicht auslösen. Mass­gebend für den Beginn des Fristenlaufs ist vielmehr die Vollendung der letzten für sich allein pfandberechtigten Leistung.

Urteil des Kantonsgerichts von Graubünden vom 17. September 2018 (ZK1 17 158)

Vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts vor Beginn der Viermonatsfrist

Die bloss abstrakte Möglichkeit einer Rangverschlechterung zulasten des Bauhandwerkers genügt, um die für die vorläufige Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts erforderliche Gefährdung des Pfandanspruchs anzunehmen. Als gerichtsnotorische Tatsache muss die abstrakte Ranggefährdung weder behauptet noch nachgewiesen werden.