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Martin Werner

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Garantien auf erstes Anfordern in Bauverträgen mit dem Staat – Darstellung und Kritik

Bank- oder Versicherungsgarantien, die sich auf Leistungen eines Unternehmers beziehen, werden gemeinhin als «Garan­tien auf erstes Anfordern» ausgestaltet. Eine solche Garantie kann ungeachtet allfälliger Einwendung en und Einreden des Unternehmers aus dem Werkvertrag gezogen werden. Martin Werner steht dieser Praxis aus kartellrechtlichen Gründen kritisch gegenüber, zumal dann, wenn ihr auch…