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Corina Berger

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Die Mehrwertabgabe – Grundzüge der bernischen Umsetzung und Schnittstellen zu anderen ­Abgabeinstrumenten

Derzeit laufen in vielen Kantonen Gesetzgebungsarbeiten zur Umsetzung der Art. 5 Abs. 1bis bis Art. 5 Abs. 1sexies RPG. Im Kanton Bern wird der Ausgleich von Planungsvorteilen seit dem 1. April 2017 in den Art. 142a ff. des kantonalen Baugesetzes geregelt. In diesem Beitrag erläutert Corina Berger die Grundzüge der Berner Regelung und geht am Beispiel des Kantons Bern auf die Koordination und…