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Christoph Locher

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Befundaufnahme und vorsorgliche Beweisführung im Bauprozess

Die beiden Rechtsbehelfe der Befundaufnahme nach Art. 367 Abs. 2 OR und der vorsorglichen Beweisaufnahme nach Art. 158 ZPO werden in der Praxis häufig nicht klar voneinander abgegrenzt. Die Analyse der beiden Behelfe zeigt, dass es einen deckungsgleichen Kernbereich gibt. In beiden Verfahren gehört es zu den typischen Aufgaben des Gutachters, das Werk (oder bestimmte Teile desselben) mit dem nach…