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Annabelle Peschke

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Urteil des Bundesgerichts vom 12. Juli 2018 (5A_250/2018)

Rechtsweg bei streitiger Stichwortvergabe durch den Grundbuchverwalter zur Bezeichnung von Dienstbarkeiten

Ist ein Beteiligter nicht einverstanden mit dem Stichwort, das der Grundbuchverwalter zur Bezeichnung des Inhalts einer Dienstbarkeit im Grundbuch (Art. 98 GBV) vergeben hat, so steht ihm die Grundbuchberichtigungsklage nach Art. 975 ZGB offen, nicht jedoch das Berichtigungsverfahren nach Art. 977 ZGB.
Jörg Schmid, Annabelle Peschke
BR/DC 3/2020 | S. 142

Urteil des Bundesgerichts 5A_838/2015 vom 5. Oktober 2016, BGE/ATF 142 III 738 ff.

Bau​hand​wer​ker​pfand​recht und hin​rei​chen​de ­Si​cher​heit

Die Abwehr der Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts kann nach Art. 839 Abs. 3 ZGB dadurch erreicht werden, dass der Eigentümer eine hinreichende Sicherheit leistet. Das Bundesgericht nimmt in diesem Entscheid zur Frage Stellung, ob eine Bankgarantie, die verschiedene zeitliche Schranken enthält, als hinreichende Sicherheit anzusehen ist.