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Andrin Studer

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Bundesämter im kantonalen Baubewilligungs­verfahren

Einsprache- und Beschwerdelegitimation im durch eine ÖREB tangierten Bauprojekt

Finanzhilfen werden oft an Auflagen und Bedingungen geknüpft, die in gewissen Bereichen (bspw. im NHG) ​als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen gelten (ÖREB). Solche Bedingungen und Auflagen sind im kantonalen ­Baubewilligungsverfahren zu beachten. Werden Bauprojekte durch eine ÖREB tangiert, steht den entsprechenden Bundesbehörden gestützt auf Bundesrecht sowohl die Ein­sprache- als…
Jean-Baptiste Zufferey, Andrin Studer
BR/DC 4/2017 | S. 209

Aufschiebende Wirkung: hin zu einer ­Einschränkung der Praxis?

Effet suspensif : vers une certaine restriction de la pratique ?

Über die Frage, ab welchem Zeitpunkt nach einem abweisenden Entscheid über die aufschiebende Wirkung die Vergabestelle den Vertrag abschliessen darf, besteht weiterhin Unklarheit. Es zeigt sich aber eine Tendenz hin zu einer restriktiveren Praxis zur aufschiebenden Wirkung im öffentlichen Vergaberecht in dem Sinne, dass erhöhte Be­gründungsanforderungen gem. Art. 106 Abs. 2 BGG an die…
Jean-Baptiste Zufferey, Martin Beyeler, Andrin Studer
BR/DC 4/2017 | S. 235