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Andreas Rüegg

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Mustervertrag SIA 1001/1, ein Editorial und zwei Reaktionen

Im Editorial für das Heft 2/2016 habe ich auf eine Klausel aufmerksam gemacht, auf die ich im «Planer-/Bauleitungsvertrag» des SIA (Mustervertrag Nr. 1001/1) gestossen bin. Die Klausel sieht formularmässig vor, dass der Planer «höchstens im Umfang der Versicherungsdeckung» haftet, wo die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Ich habe ausgeführt, dass ich die Klausel für so einseitig halte,…
Hubert Stöckli, Thomas Siegenthaler, Andreas Rüegg
BR/DC 4/2016 | S. 212

Aufhebung des Entscheides des Handelsgerichtes Zürich (HG100147-0) – vgl. Besprechung in BR/DC 2014 S. 283 f. – durch den Entscheid des Bundesgerichts vom 3. November 2014 (4A_373/2014)

«Obhutsklausel» nicht nur bei beweglichen Sachen

Zu den üblichen Bedingungen in einer Betriebshaftpflichtversicherung gehört auch die «Obhutsklausel», mit der eine Einschränkung der Versicherungsdeckung verbunden ist. Diese Einschränkung gilt nicht nur bei beweglichen Sachen sondern auch für Immobilien.