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Alexandra Jungo

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Zur Beweislast bei der Mängelrüge

Verspätung, nicht Rechtzeitigkeit ist zu beweisen

Wird eine Mängelrüge verspätet erhoben, gehen die Mängelrechte des Bestellers unter. Das ist bekannt. Bekannt ist auch, dass sich Besteller und Unternehmer über die Frage, ob eine Mängelrüge rechtzeitig war, in die Haare geraten können. Wenn der Streit vor die Gerichte kommt, stellt sich die Frage, wer von den beiden wofür die Beweislast trägt. Muss der Besteller beweisen, dass er rechtzeitig…