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From the magazine BR/DC 3/2020 | S. 161-164 The following page is 161

Zivilprozessrecht und SchKG / Procédure civile et poursuites (per Juni 2020)

Werkvertrag – Vergleichsverhandlungen – Parteientschädigung (Contrat d’entreprise – Conciliation – Dépens)

(168) «Die Vorinstanz hat die Forderung der Beschwerdeführerin für rechtliche Beratung im Wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, die Behauptungen der Klägerin genügten nicht zur Beurteilung, ob die entsprechenden Beratungen nicht im Rahmen der Parteientschädigung berücksichtigt seien. Die Würdigung der Vorinstanz ist nicht zu beanstanden. Vergleichsgespräche im Blick auf die Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind grundsätzlich mit der Parteientschädigung abgegolten, wenn es dennoch zum Prozess kommt. Sie stehen thematisch in Zusammenhang mit dem im Prozess zu beurteilenden Streit und können übrigens auch noch während des Prozesses jederzeit geführt werden.» BGer (TF) 4A_109/2019 (6.9.2019) E. 10.

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