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From the magazine BR/DC 3/2020 | S. 157-159 The following page is 157

Dienstbarkeitsrecht / Servitudes (per Juni 2020)

Besitzesschutz – Possessorische Klagen – Nachbarrecht – ZGB 926 ff., ZGB 684 (Protection de la possession – Action possessoires – Droit de voisinage – CC 926 ss, CC 684)

(157) 1. Gemäss Art. 927 Abs. 1 und Art. 928 Abs. 1 ZGB kann jeder Besitzer, wenn ihm eine Sache durch verbotene Eigenmacht entzogen oder sein Besitz durch verbotene ­Eigenmacht gestört wird, gegen den Besitzesentzieher oder -störer Klage erheben, auch wenn dieser ein Recht zu haben behauptet. Im Besitzesschutzverfahren wird nur über die Wiederherstellung oder Erhaltung des Zustands der tatsächlichen Gewalt über die Sache, nicht aber über die Recht­mässigkeit dieses Zustandes bzw. über das Recht an der ­Sache entschieden (E. 3 und 4.2). 2. Auch dem Dienstbarkeitsberechtigten stehen die Klagen aus Besitzesschutz nach Art. 926 ff. ZGB offen; er kann wegen Besitzesstörung namentlich auch gegen den Eigentümer des servitutsbelasteten Grundstücks klagen, der die Ausübung der Grunddienstbarkeit…

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