Direkt zum Inhalt

From the magazine BR/DC 2/2020 | S. 105-105 The following page is 105

Formelle Enteignung / Expropriation formelle (per April 2020)

Koordination der enteignungsrechtlichen Erschliessung einer Parzelle mit der raumplanerischen Überprüfung überdimensionierter Bauzonen (Coordination de l’expropriation dans le but d’équiper une parcelle avec le contrôle des zones à bâtir surdimensionnées)

(126) Erteilung des Enteignungsrechts an die Eigentümer einer noch nicht erschlossenen Parzelle zur zwangsweisen enteignungsrechtlichen Errichtung eines Fahrwegrechts über eine bestehende Privatstrasse: 1. Die zwangsweise Einräumung eines Fahrwegrechts stellt eine Teilenteignung in rechtlicher Hinsicht und damit einen Eingriff in die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) der betroffenen Eigentümer dar. Ein solcher Eingriff bedarf einer gesetzlichen Grundlage, muss durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt und verhältnismäs­sig sein (Art. 36 Abs. 1-3 BV) (E. 2). 2. Für den vom kantonalen Verwaltungsgericht geschützten Enteignungsbeschluss des Regierungsrates des…

[…]