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From the magazine BR/DC 2/2020 | S. 101-103 The following page is 101

Gewässer / Eaux (per April 2020)

Gewässerraum (Espace réservé aux eaux)

(118) 1. Mit Urteil vom 13. Dezember 2019 hat das Bundesgericht die Frage der Ersatzpflicht für Fruchtfolgeflächen im Gewässerraum geklärt. Umstritten war der kantonale Nutzungsplan Gewässerraum, den die Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft (BUD) erliess. Der Nutzungsplan, der die Ausscheidung des Gewässerraums für ausserhalb der Bauzone liegende Gewässer festlegt, ist massgebend für 18 Gemeinden der beiden Frenkentäler. 2. Bezüglich der Beschwerdelegitimation erachtete das Bundesgericht nur Landwirte als genügend betroffen, welche Flächen entlang der Gewässer besitzen und durch den Nutzungsplan in ihrer Bewirtschaftung eingeschränkt werden. Hingegen hat der Bauernverband nicht nachgewiesen, dass eine Vielzahl seiner Mitglieder von der Gewässerraumausscheidung betroffen sind, sodass das Bundesgericht auf diese Beschwerde nicht eintrat. 3a. Art. 36a Abs. 1 GschG sieht vor, dass die Kantone nach Anhörung…

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