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From the magazine BR/DC 2/2020 | S. 100-101 The following page is 100

Wald / Forêt (per April 2020)

Rodungsbewilligung (Autorisation de défricher)

(116) 1a. Der Eichholzweg verläuft am Waldrand, nördlich der Landhauszone der Einwohnergemeinde Muri b. Bern. 2008 erteilte die zuständige Behörde eine bis 2012 befristete Rodungsbewilligung, mit einer definitiv zu rodenden Fläche unmittelbar entlang des Eichholzwegs und einer daran anschliessenden, temporär zu rodenden Fläche. b. Die Rodungsbewilligung erfolgte insbesondere mit Blick auf den beabsichtigten Ausbau des Eichholzwegs für eine damals geplante Überbauung anstossender Parzellen. Gleichzeitig fand eine Waldfeststellung statt, gestützt auf welche die Gemeinde die Waldgrenze in den Zonenplan übertrug und den Strassenabschnitt und die definitive Rodungsfläche der Landhauszone zuwies. Die Bewilligungsnehmerin verzichtete später auf ihr Rodungsrecht. c. Im Rahmen einer Ortsplanungsrevision erliess das zuständige Amt 2015 eine neue Waldfeststellungsverfügung zur Festsetzung der Waldgrenzen gegenüber der Bauzonen, eine…

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