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From the magazine BR/DC 2/2020 | S. 85-92 The following page is 85

Baubewilligung / Autorisation de construire (per April 2020)

Baubewilligungspflicht / Assujettissement à autorisation (as)

Einbau von Hammerwerken (Installation de forges à marteaux-pilons)

(24) Die Gemeinde Sarnen beschloss, dass für die Umnutzung eines Autoabstellplatzes als Werkplatz eine Baueingabe einzureichen sei, nicht aber für den Einbau von zwei Hammerwerken. In der Folge verlangten die Nachbarn die Durchführung eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens. Bezogen auf den Einbau des ersten Hammerwerks, der bereits 1968 getätigt wurde, hatte die Vorinstanz eine solche Nutzungsänderung im Lichte des damals geltenden kantonalen Rechts als nicht bewilligungspflichtig angesehen. Für die Beurteilung des ersten Hammerwerks galt kantonales Recht, zumal bei dessen Einbau das RPG noch nicht in Kraft ge­treten war. Da das Bundesgericht bei kantonalem Recht nur seine willkürliche Anwendung überprüft und keine Willkürrüge vorliegt, tritt es in diesem Punkt nicht weiter auf die Beschwerde ein. Für die Vorinstanz ändert auch der Einbau des…

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