Wegen Seuche geschlossen
Noch ist es nicht soweit.1 Baustellen stehen in der Schweiz nicht still, obschon Covid-19 sich auch hierzulande bemerkbar macht: direkt und durch die gewaltigen Folgewirkungen, gerade auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Doch kann noch werden, was noch nicht ist. Deshalb wird auf Baustellen geplant, welche Massnahmen zu ergreifen sind, um die Folgen der Seuche («wie eine Epidemie auftretende gefährliche Infektionskrankheit» [dwds.de]) abzufedern. Home Office liegt nicht unbedingt auf der Hand, wenn man vielleicht von Arbeiten im Bereich der Planung und des Controllings absieht.
Aber rechnen die in der Schweiz gängigen AGB-Werke damit, dass Seuchen auftreten? Ergebnisse einer Wortsuche: In der SIA-Norm 118 stiess die Suche nach «Seuche» ins Leere. Auch in den Ergänzungen der IPB zur SIA-Norm 118 kommt das Wort nicht vor. KBOB? Ihr GU-Vertrag für Hochbauten schweigt dazu. Wenigstens im Obligationenrecht? Fehlanzeige.
Nehmen wir an, Bauarbeiten müssten auf behördliche Weisung…