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From the magazine BR/DC 1/2020 | S. 23-27 The following page is 23

Die Verfahren: Bekanntes, neue Instrumente und der Abbruch

Das revidierte Recht geht von den schon bekannten vier Verfahrenstypen aus (offen/selektiv/auf Einladung/freihändig) und sieht dazu keine umwälzenden Änderungen vor, wie Stefan Scherler in seinem Beitrag festhält. Ebenso können immer noch Planungs- und Gesamtleistungswettbewerbe durchgeführt werden, dies in den Formen eines offenen oder selektiven Verfahrens (oder ggfs. eines Einladungsverfahrens). Dazu treten nun aber auch der (nicht anonym durchgeführte) Studienauftrag, der in verschiedenen Kantonen bereits gelebte Praxis ist, die elektronische Auktion sowie der im Bundesrecht schon de lege lata vorgesehene Dialog. Ebenso neu ist die Regulierung der Rahmenverträge, einer speziell flexiblen Beschaffungsform. Grundsätzlich unverändert bleibt dagegen die Rechtslage bezüglich des Verfahrensabbruchs.

I. Verfahren

A Verfahrensarten

1. Art. 17 – Verfahrensarten

Das revidierte Recht bezeichnet wie bisher eine feste Anzahl zulässiger Vergabeverfahren: Das offene und das selektive…

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