Direkt zum Inhalt

From the magazine BR/DC 6/2019 | S. 347-348 The following page is 347

Architekten- und Ingenieurvertrag / Contrat d’architecte et d’ingénieur (per Dezember 2019)

Pflichtverletzung des Architekten – Minderung eines Pauschalhonorars (Violation d’un devoir de l’architecte – Réduction d’honoraires forfaitaires)

(598) 1. Ein Bauherr machte diverse Pflichtverletzungen des Architekten geltend. Er verlangte eine Honorarreduk­tion. Vereinbart war ein Pauschalhonorar. Das Handels­gericht des Kantons Zürich wies den Bauherrn ab, denn «es fehle an den notwendigen Angaben, um eine Minderung zufolge allfälliger Pflichtverletzungen anlässlich der Planung und Bauleitung der Erstellung der Tiefgarage inkl. Parkdeck zu schätzen». Das Gericht müsse «einerseits den jeweiligen Wert der vereinbarten einzelnen (Teil-)Leistungen respektive Pflichten kennen, den sie bei korrekter Erbringung gehabt hätten sowie das Ausmass der konkreten Pflichtverletzungen auf die Minderung andererseits.» 2. Vor Bundesgericht wendet der Bauherr ein, er könne angesichts des vereinbarten Pauschalhonorars nicht wissen, welcher prozentuale Anteil am Gesamthonorar…

[…]