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From the magazine BR/DC 5/2019 | S. 292-294 The following page is 292

Natur- und Heimatschutz / Protection de la nature et du patrimoine (per Oktober 2019)

Altstadt von Schaffhausen; Pflicht zur obligatorischen ENHK-Begutachtung eines Quartierplans (Vieille ville de Schaffhouse; expertise obligatoire de la CFNP pour un plan de quartier)

(503) 1a. Das Leiturteil des Bundesgerichts betrifft ein Grundstück in der Ergänzungszone für die Altstadt von Schaffhausen. Das Quartier ist sowohl im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) als auch im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN; Objekt Nr. 1411 «Untersee-Hochrhein») aufgeführt. b. Die Grundeigentümerin liess für ihr Grundstück den ­privaten Quartierplan «Buchthalerstrasse/Fischerhäuserstras­se» sowie ein Richtprojekt erarbeiten; das Verfahren wurde durch die Stadtplanung und die kommunalen Behörden, insbesondere die Stadtbildkommission begleitet und vom kantonale Planungs- und Naturschutzamt vorgeprüft. 2a. Das gegen den Quartierplan von einem Einsprecher schliesslich angerufene…

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