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From the magazine BR/DC 5/2019 | S. 284-290 The following page is 284

Baubewilligung / Autorisation de construire (per Oktober 2019)

Baubewilligungspflicht / Assujettissement à autorisation (as)

Bewilligungspflicht einer Gasfeuerungsanlage (Autorisation nécessaire pour changer le brûleur d’une chaudière à gaz)

(447) Der Rekurrent machte geltend, er habe wegen eines Defekts das Gaswärmeerzeugungsgerät ersetzen lassen. Für das alte Gerät habe eine Bewilligung aus dem Jahr 2008 bestanden. Die angefochtene Bewilligung enthalte alles noch einmal, was darin bereits enthalten gewesen sei. Es sei unzulässig, für das Gleiche zweimal eine Bewilligung zu erteilen und Gebühren zu erheben. Das Auswechseln eines Heizkessels ist gemäss Baurekursgericht des Kantons Zürich ein bewilligungspflichtiger Umbau der Heizung nach § 309 Abs. 1 lit. d PBG/ZH, weil für Heizkessel Vorschriften bestehen, deren Einhaltung im Bewilligungsverfahren zu prüfen ist. Wird wie im vorliegenden Fall ein Wärmeerzeugungsgerät komplett ersetzt, ist dafür eine Bewilligung einzuholen. Für die Bewilligungspflicht ist sodann unerheblich, ob und…

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