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From the magazine BR/DC 4/2019 | S. 225-228 The following page is 225

Ausschluss vom Verfahren / Exclusion de la ­procédure (per August 2019)

Grundsätze / Principes

Zürich – Vorbringen von Ausschlussgründen im Beschwerdeverfahren – Zwingende und nichtzwingende Ausschlussgründe (Zurich – Invocation de motifs d’exclusion dans la procédure de recours – Motifs d’exclusion obligatoires et facultatifs)

(373) 1a. Im Rahmen der Vergabe betreffend die Beschaffung und den Betrieb von Software für den Aufnahmeprozess ins Gymnasium erhob die zweitplatzierte Anbieterin Beschwerde gegen die Zuschlagsverfügung. b. Die Verga­bestelle machte im Beschwerdeverfahren geltend, die Beschwerdeführerin sei auszuschliessen resp. wäre auszuschliessen gewesen. 2a. Den Ausschluss begründete sie zunächst damit, dass die Beschwerdeführerin entgegen den Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen keine Standard-Software-Lösung, sondern eine Individual-Entwicklung angeboten habe. b. Das Verwaltungsgericht erinnerte daran, dass «[d]ie im Rahmen einer Ausschreibung formulierten Eignungskriterien […] so auszulegen und anzuwenden …

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