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From the magazine BR/DC 1/2019 | S. 53-53 The following page is 53

Schadenersatz / Dommages-intérêts (per Februar 2019)

Voraussetzungen / Conditions

Wallis – Schadenminderungsobliegenheit (Valais – Incombance de réduire le dommage)

(119) 1. «Vorliegend hat das Gericht im Sinne von Art. 17 Abs. 1 GIVöB die Rechtswidrigkeit des Vergabeentscheides […] festgestellt, womit die Gemeinde für den Schaden haftet, der durch das mangelhafte Vergabeverfahren ent­standen ist.» 2. «Indes ist dabei Praxis und Doktrin zu beachten, wonach der nicht berücksichtigte Anbieter, der einen Schadenersatz geltend machen will, sich nicht damit begnügen darf, die Rechtswidrigkeit des Zuschlagsverfahrens durch die Beschwerdeinstanz feststellen zu lassen, sondern ebenfalls, sofern der Vertrag noch nicht geschlossen worden ist, so bald wie möglich die aufschiebende Wirkung für die Beschwerde verlangen muss, um so zu verhindern, dass der Schaden eintreten kann.» KGer (TC) VS A1 17 67 (= RVJ/ZWR 2018 32 f.) (25.10.2017). (sts)

Umfang / Étendue

Wallis – Umfang und Voraussetzungen des Schaden­ersatzes (V…

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