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From the magazine BR/DC 1/2019 | S. 42-43 The following page is 42

Abbruch des Verfahrens / Interruption de la ­procédure (per Februar 2019)

Abbruchgründe / Motifs d’interruption

Basel-Stadt – Zu hohe Angebotspreise – Teilabbruch aus Verhältnismässigkeitsgründen (Bâle-Ville – Prix des offres trop élevés – Interruption partielle pour des raison de proportionnalité)

(79) 1. Die Vergabestelle hatte ein offenes Verfahren bezüglich Ingenieurleistungen mit der Begründung abgebrochen, dass die Angebotspreise in Teilen des Leistungsverzeichnisses massiv überhöht seien und ausserdem wesentliche Projektänderungen, u.a. eine Änderung der Vertragslaufzeiten, beabsichtigt seien. 2a. Die in § 29 des kantonalen Beschaffungsgesetzes enthaltene Aufzählung der Abbruchgründe ist gemäss dem Verwaltungsgericht nicht abschliessend. «Der Abbruch ist vielmehr immer dann zulässig, wenn ein sachlicher Grund ihn rechtfertigt, kein Missbrauch vorliegt und er nicht einzelne Submittenten gezielt diskriminiert.» b. «Ein Grund für den Abbruch des Vergabeverfahrens kann auch dar­in bestehen, dass sich sämtliche…

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