Abbruch des Verfahrens / Interruption de la procédure (per Februar 2019)
Abbruchgründe / Motifs d’interruption
Basel-Stadt – Zu hohe Angebotspreise – Teilabbruch aus Verhältnismässigkeitsgründen (Bâle-Ville – Prix des offres trop élevés – Interruption partielle pour des raison de proportionnalité)
(79) 1. Die Vergabestelle hatte ein offenes Verfahren bezüglich Ingenieurleistungen mit der Begründung abgebrochen, dass die Angebotspreise in Teilen des Leistungsverzeichnisses massiv überhöht seien und ausserdem wesentliche Projektänderungen, u.a. eine Änderung der Vertragslaufzeiten, beabsichtigt seien. 2a. Die in § 29 des kantonalen Beschaffungsgesetzes enthaltene Aufzählung der Abbruchgründe ist gemäss dem Verwaltungsgericht nicht abschliessend. «Der Abbruch ist vielmehr immer dann zulässig, wenn ein sachlicher Grund ihn rechtfertigt, kein Missbrauch vorliegt und er nicht einzelne Submittenten gezielt diskriminiert.» b. «Ein Grund für den Abbruch des Vergabeverfahrens kann auch darin bestehen, dass sich sämtliche…