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From the magazine BR/DC 1/2019 | S. 38-40 The following page is 38

Angebot und Variante / Offres et variantes (per Februar 2019)

Bereinigung und Korrektur / Epuration et correction

Bund – Bereinigung und Angebotsänderung – Berück­sichtigung beim Zuschlag (Confédération – Épura­tion et modification de l’offre – Prise en compte lors de l’adjudication)

(64) 1. «Art. 25 Abs. 1 VöB präzisiert, dass die Bereinigung ‹nach einem einheitlichen Massstab› zu erfolgen hat». a. «Zwar kann der Bereinigungsbedarf von Angebot zu Angebot variieren, doch hat der Auftraggeber darauf zu achten, dass das Gleichbehandlungsgebot auch bei der Offertbereinigung gewährleistet wird.» b. «Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes von Art. 1 Abs. 2 BöB und Art. XIII Ziff. 4 Bst. a GPA ist es ausgeschlossen, dass […] ein Submittent im Rahmen der Offertbereinigung ein Angebot ergänzt oder ändert.» c. «Vorbehalten bleibt die Korrektur von unbeabsichtigten Fehlern, wie Rechen- oder Schreibfehler, soweit darin nicht eine Benachteiligung der Mitbewerber liegt.» 2. «Eine (scheinbare) Bereinigung…

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