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From the magazine BR/DC 1/2019 | S. 30-30 The following page is 30

Teilnahmebedingungen / Conditions de ­participation (per Februar 2019)

Verfahrensbedingungen / Conditions concernant la ­procédure

St. Gallen – Termin für obligatorische Begehung – Frist ab Ausschreibung (Saint-Gall – Rendez-vous pour in­spection obligatoire – Délai à partir de l’appel d’offres)

(31) 1. Die kantonalen Ausführungsbestimmungen haben gemäss Art. 13 lit. c IVöB insbesondere ausreichende Fristen für die Einreichung der Angebote zu gewährleisten. 2a. Soweit das i.c. anwendbare Vergaberecht selbst keine Fristen festlegt, gelten für deren Bemessung die allgemeinen Regeln des (kantonalen) Verwaltungsverfahrens, wonach die Be­hörde den Beteiligten für die Verfahrensmitwirkung «angemessene Fristen» ansetzt. b. Nach Auffassung des Ver­waltungsgerichts soll der Betroffene die geforderte Handlung ohne Hast und mit der erforderlichen Sorgfalt vornehmen können. 3. In der vergaberechtlichen Praxis wird in Bezug auf Begehungen empfohlen, diese innerhalb von drei bis vier Tagen ab Submissionsbeginn (i.d.R. ab…

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